Die neuen Regelungen der Verordnung (EU) 2023/1230 bringen einige wichtige Änderungen mit sich. In diesem Beitrag werden wir einen Blick darauf werfen, wie sich Artikel 11 der Maschinenrichtlinie mit den Artikeln 43, 44 und 45 der neuen Verordnung vergleicht und welche Auswirkungen dies auf die Marktüberwachung und Produktsicherheit hat.
Die neuen Artikel 43, 44 und 45 der Verordnung (EU) 2023/1230 erweitern und präzisieren die Bestimmungen der Maschinenrichtlinie, Artikel 11 - Schutzklausel für Maschinen versus konforme Produkte und formale Nichtkonformität. Sie legen nicht nur Wert auf die Konformität von Maschinen mit grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen, sondern auch auf die Bewertung von Produkten, die trotz Konformität ein Risiko darstellen könnten.
Durch die Einführung klarer Verfahren und die Stärkung der Rolle der Kommission wird ein höheres Maß an Sicherheit und Transparenz für die Verbraucher in der Europäischen Union gewährleistet. Hersteller und Marktüberwachungsbehörden müssen sich dieser neuen Regelungen bewusst sein und sicherstellen, dass ihre Produkte den höchsten Standards entsprechen, um die Sicherheit aller EU-Bürger zu gewährleisten.
Ein zentraler Aspekt, der in der neuen Verordnung betont wird, ist die Gewährleistung der Sicherheit und Gesundheit von Personen, Haustieren und Umwelt durch Produkte. Beide Rechtsinstrumente legen fest, dass die Marktüberwachungsbehörden im Falle von Produkten und Maschinen, die ein Risiko darstellen könnten, geeignete Maßnahmen ergreifen müssen, um die Konformität sicherzustellen und die Gefahr zu beseitigen.
Sowohl die Maschinenrichtlinie als auch die Verordnung betonen die Zusammenarbeit zwischen den Marktüberwachungsbehörden und den Wirtschaftsakteuren, um sicherzustellen, dass Produkte den festgelegten Anforderungen entsprechen.
Ein deutlicher Unterschied zwischen der Maschinenrichtlinie und der neuen Verordnung liegt im erweiterten Geltungsbereich der Verordnung. Die neuen Artikel 43, 44 und 45 der Verordnung legen detaillierte Verfahren fest, um mit nichtkonformen Produkten umzugehen, die nicht nur die Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen erfüllen, sondern dennoch ein Risiko für Personen, Haustiere oder Sachen darstellen könnten.
Ein weiterer wichtiger Unterschied ist das Schutzklauselverfahren der Union, wie es in Artikel 44 der Verordnung beschrieben wird. Dieses Verfahren ermöglicht eine Überprüfung von nationalen Maßnahmen auf ihre Vereinbarkeit mit den Rechtsakten der Union und stellt sicher, dass angemessene Maßnahmen ergriffen werden, wenn eine nationale Maßnahme als gerechtfertigt angesehen wird.
Des Weiteren betont die neue Verordnung die Rolle der Kommission, insbesondere in Artikel 45, wenn es um Produkte geht, die die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen erfüllen, aber dennoch ein Risiko darstellen könnten. Hier sieht die Verordnung vor, dass die Kommission eine Beurteilung der nationalen Maßnahme vornimmt und bei Bedarf geeignete Maßnahmen festlegt.
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