Die Neuerungen der VERORDNUNG (EU) 2023/1230 in Bezug zur Konformitätsvermutung bringen wichtige Änderungen in Bezug auf die Vermutung der Konformität von Produkten mit harmonisierten Normen im Vergleich zur Maschinenrichtlinie.
Rechtlicher Rahmen:
Artikel 7 der Maschinenrichtlinie wurde innerhalb des Rahmens einer Richtlinie erstellt.
Artikel 20 Absatz 1 der VERORDNUNG (EU) 2023/1230 ist Teil einer Verordnung und unterliegt daher unmittelbarer Anwendung in den Mitgliedstaaten.
Konformitätsvermutung:
Artikel 7 der Maschinenrichtlinie besagt, dass eine Maschine mit CE-Kennzeichnung und EG-Konformitätserklärung als den Richtlinien entsprochen betrachtet wird. Außerdem wird angenommen, dass eine Maschine, die nach harmonisierten Normen hergestellt wurde, den grundlegenden Anforderungen entspricht.
Artikel 20 Absatz 1 der VERORDNUNG (EU) 2023/1230 betont, dass Produkte, die mit harmonisierten Normen oder Teilen davon übereinstimmen und im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurden, eine Konformität mit den grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen in Anhang III vermuten lassen. Hier wird die Vermutung der Konformität klarer dargestellt.
Verweis auf Anhänge: Die Maschinenrichtlinie verweist auf Anhang II Teil 1 Abschnitt A für die Angaben in der EG-Konformitätserklärung.
Die VERORDNUNG (EU) 2023/1230 verwendet spezifische Verweise auf Anhang III für die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen.
Erwähnung der Veröffentlichung von harmonisierten Normen:
Artikel 7 der Maschinenrichtlinie erwähnt, dass die Kommission die Fundstellen der harmonisierten Normen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Artikel 20 Absatz 1 der VERORDNUNG (EU) 2023/1230 erwähnt ebenfalls die Veröffentlichung der Fundstellen im Amtsblatt der Europäischen Union, macht jedoch keine spezifische Erwähnung der Rolle der Kommission.
Fazit:
Diese Unterschiede betreffen den rechtlichen Rahmen, die Formulierung der Konformitätsvermutung in der VERORDNUNG (EU) 2023/1230, die Verweise auf Anhänge und die Erwähnung der Veröffentlichung von harmonisierten Normen und tragen dazu bei, die Produktkonformität und die Sicherheit auf dem europäischen Markt weiter zu stärken.
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