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Neue Maschinenverordnung (EU) 2023/1230, welche Artikel gelten ab dem 14. Juli 2024?

Artikel 6 Absätze 2 bis 6 und 11 sowie Artikel 47 und Artikel 53 Absatz 3 gelten bereits ab dem 14. Juli 2024


Was ist der Unterschied der neuen Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 zur alten Maschinenrichtlinie? Was hat sich geändert?


Die neue Maschinen-VERORDNUNG (EU) 2023/1230 enthält gravierende Änderungen gegenüber der alten Maschinenrichtlinie (2006/42/EG).

Zudem gelten unterschiedliche Daten des Inkrafttretens einzelner Artikel.

In einem Whitepaper stelle ich die Unterschiede hervor. Dieses ist ausschließlich für KMU hier demnächst gegen eine Schutzgebühr erhältlich.


In diesem Beitrag geht es aber erstmal um die Unterschiede der Artikel gegenüber der Maschinenrichtlinie, die am 14. Juli 2024 in Kraft treten.


Artikel 6 Absätze 2 bis 6 - Unterschiede zur Maschinenrichtlinie

  1. Kategorien von Maschinen: In der Maschinenrichtlinie werden die Kategorien von Maschinen und dazugehörigen Produkten in Anhang I nicht explizit aufgeführt. Stattdessen werden allgemeine Anforderungen an die Sicherheit und den Gesundheitsschutz festgelegt, die für alle Maschinen gelten.

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