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Neue Verordnung (EU) 2023/1230, welche Artikel gelten ab dem 13. Juli 2023?

Aktualisiert: 27. Aug. 2023

Wie bereits schon erwähnt, gibt es unterschiedliche Gültigkeitsbereiche einzelner Artikel der neue Verordnung (EU) 2023/1230, die ab dem 14.01.2027 die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG dann vollständig aufhebt.


Hier gibt es nun folgende Artikel, die lt. der neuen Verordnung (EU) 2023/1230 ab dem 13. Juli 2023 gelten und was anders ist zur Maschinenrichtlinie 2006/42/EG.


Artikel 6 Absatz 7

Kategorien von Maschinen und dazugehörigen Produkten, die in Anhang I aufgeführt sind und den einschlägigen Konformitätsbewertungsverfahren unterliegen


Eine Kategorie von Maschinen oder dazugehörigen Produkten wird in Anhang I Teil A aufgenommen, wenn sie gemäß der Bewertung nach Absatz 4 und unter Berücksichtigung der verfügbaren Informationen, einschließlich der in Absatz 5 genannten Daten, ein ernstes inhärentes potenzielles Risiko darstellt und eine oder mehrere der folgenden Bedingungen erfüllt sind:

a) es fehlen harmonisierte Normen oder gemeinsame Spezifikationen, die die einschlägigen grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen abdecken;

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