Wie bereits schon erwähnt, gibt es unterschiedliche Gültigkeitsbereiche einzelner Artikel der neuen Verordnung (EU) 2023/1230, was gilt ab 14. Oktober 2023? Was ist der Unterschied zur altem Maschinenrichtlinie?
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Artikel 50 Absatz I gilt bereits ab 14. Oktober 2023.
Sanktionen
(1) Die Mitgliedstaaten erlassen Vorschriften über Sanktionen, die bei Verstößen der Wirtschaftsakteure gegen diese Verordnung zu verhängen sind, und treffen alle für die Anwendung der Vorschriften erforderlichen Maßnahmen. Die vorgesehenen Sanktionen müssen wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein und können bei schweren Verstößen strafrechtliche Sanktionen vorsehen.
Was sagt die alte Maschinenrichtlinie 2006/42/EG dazu:
Artikel 23 Sanktionen
Die Mitgliedstaaten legen für Verstöße gegen die aufgrund dieser Richtlinie erlassenen innerstaatlichen Vorschriften Sanktionen fest und treffen die zu ihrer Anwendung erforderlichen Maßnahmen. Die Sanktionen müssen wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein. Die Mitgliedstaaten teilen der Kommission diese Bestimmungen bis zum 29. Juni 2008 mit; ebenso teilen sie ihr unverzüglich alle Änderungen dieser Bestimmungen mit.
Fazit:
Hier hat sich also nichts geändert.
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