Maschinenverordnung 2023 - Anforderungen zum Schutz von Personen
Schutz von Personen während der Installation oder Verwendung von Maschinen oder dazugehörigen Produkten (Artikel 5 MV versus Artikel 15 MRL)
Die Mitgliedstaaten können Anforderungen festlegen, um den Schutz von Personen, einschließlich Arbeitnehmern, bei der Installation oder Verwendung von Maschinen oder dazugehörigen Produkten zu gewährleisten, sofern diese Vorschriften keine Veränderungen an einer Maschine oder einem dazugehörigen Produkt in einer Weise zulassen, die mit dieser Verordnung bzw. Richtlinie nicht vereinbar sind.
Ähnlichkeiten:
Beide Anforderungen betonen das Recht der Mitgliedstaaten, Anforderungen festzulegen, um den Schutz von Personen, insbesondere von Arbeitnehmern, während der Installation und Verwendung von Maschinen oder dazugehörigen Produkten zu gewährleisten.
In beiden Fällen wird darauf hingewiesen, dass diese Anforderungen keine Veränderungen an den Maschinen oder Produkten zulassen dürfen, die den Bestimmungen der jeweiligen Richtlinie oder Verordnung widersprechen.
Unterschiede:
Die Maschinenrichtlinie erwähnt explizit das Recht der Mitgliedstaaten, Anforderungen zum Schutz von Personen im Einklang mit dem Gemeinschaftsrecht festzulegen, ohne jedoch spezifische Bedingungen für diese Anforderungen festzulegen.
Die Maschinenverordnung 2023 hingegen nennt spezifisch die Möglichkeit für Mitgliedstaaten, Anforderungen festzulegen, die den Schutz von Personen während der Installation oder Verwendung von Maschinen oder dazugehörigen Produkten gewährleisten, solange diese Vorschriften keine Veränderungen an Maschinen oder Produkten zulassen, die mit der Verordnung nicht vereinbar sind.
Beide Artikel betonen die Bedeutung des Schutzes von Personen während der Installation und Verwendung von Maschinen oder dazugehörigen Produkten. Während die Maschinenrichtlinie den Mitgliedstaaten mehr Spielraum lässt, um ihre eigenen Anforderungen festzulegen, vorausgesetzt, sie stehen im Einklang mit dem Gemeinschaftsrecht, legt die Maschinenverordnung spezifische Bedingungen fest, unter denen Mitgliedstaaten solche Anforderungen festlegen können. Dies zeigt eine gewisse Präzisierung und Ausarbeitung der Regelungen in der Maschinenverordnung im Vergleich zur Maschinenrichtlinie.
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