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Welche Anforderungen muss eine importierte Maschine erfüllen, um den EU-Standards zu entsprechen?


Die Maschinenrichtlinie enthält spezifische Anforderungen, die eine Maschine erfüllen muss, um den EU-Standards zu entsprechen. Hierzu gehören unter anderem die Sicherheitsanforderungen an die Maschine, die Umweltanforderungen, die Gesundheits- und Arbeitsschutzanforderungen sowie die technischen Anforderungen an die Maschine. Bevor eine Maschine in den EU-Markt eingeführt werden kann, muss sie diese Anforderungen erfüllen und zudem mit einer CE-Kennzeichnung versehen sein, um zu zeigen, dass sie den Anforderungen der Maschinenrichtlinie entspricht.


Die Maschinenrichtlinie (2006/42/EG) legt grundlegende Sicherheitsanforderungen für Maschinen fest, die in den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) eingeführt oder hergestellt werden. Diese Anforderungen umfassen unter anderem:

  1. Sicherheitsanforderungen: Die Maschine muss so konzipiert und hergestellt werden, dass sie sicher ist und keine Gefahr für Benutzer und Umwelt darstellt. Hierzu gehören z.B. Anforderungen an Schutzvorrichtungen, Not-Aus-Schalter und Warnhinweise.

  2. Gesundheits- und Arbeitsschutzanforderungen: Die Maschine darf keine Gesundheitsgefährdung oder Belastung für die Benutzer darstellen. Hierzu gehört z.B. die Minimierung von Lärm und Vibrationen.

  3. Umweltanforderungen: Die Maschine darf die Umwelt nicht übermäßig belasten oder schädigen.

  4. Technische Anforderungen: Die Maschine muss bestimmte technische Anforderungen erfüllen, wie z.B. die Einhaltung von Grenzwerten für Emissionen und die Erfüllung von Anforderungen an die elektromagnetische Verträglichkeit.

Die genauen Anforderungen sind in der Maschinenrichtlinie festgelegt und können je nach Art der Maschine unterschiedlich sein. Es ist daher wichtig, dass Unternehmen, die Maschinen importieren oder herstellen, die Maschinenrichtlinie sorgfältig prüfen und sicherstellen, dass die Maschinen allen relevanten Anforderungen entsprechen.


Die Betriebsanleitung ist ein wichtiger Bestandteil der technischen Dokumentation einer Maschine und gehört zu den Anforderungen der Maschinenrichtlinie. Die Betriebsanleitung soll dem Benutzer helfen, die Maschine sicher und ordnungsgemäß zu bedienen, zu warten und zu reparieren. Daher muss sie bestimmte Anforderungen erfüllen, wie z.B.:

  1. Sie muss in einer für den Benutzer verständlichen Sprache verfasst sein.

  2. Sie muss detaillierte und präzise Anweisungen für die sichere Bedienung der Maschine enthalten.

  3. Sie muss eine Beschreibung der Gefahren und Risiken der Maschine enthalten sowie Hinweise auf die Schutzmaßnahmen, die der Benutzer ergreifen muss.

  4. Sie muss Angaben zur Wartung, Reparatur und Instandhaltung der Maschine enthalten.

  5. Sie muss Informationen zur Entsorgung der Maschine enthalten.

Die Betriebsanleitung ist daher ein wichtiger Teil der Maschinenrichtlinie und muss alle Anforderungen erfüllen, um sicherzustellen, dass die Maschine sicher und ordnungsgemäß betrieben wird. Unternehmen, die Maschinen importieren oder herstellen, müssen sicherstellen, dass die Betriebsanleitung korrekt und vollständig ist und den EU-Standards entspricht.


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