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Grundsatz der Risikominderung - Verwendung von Schutzvorrichtungen und Schutzbehausungen

Aktualisiert: 6. Juni 2023

1. Gefahrenvermeidung:

Gefahren sollten bereits im Voraus durch eine geeignete Konstruktion und Auswahl der Maschinenkomponenten vermieden werden. Dies umfasst die Verwendung von sicherheitsbezogenen Bauteilen, Schutzeinrichtungen und sicherheitsrelevanten Steuerungssystemen.


2. Gefahrenerkennung und Gefahrenminderung:

Wenn eine Gefahr nicht vollständig vermieden werden kann, sollten Schutzmaßnahmen ergriffen werden, um die Gefahr zu erkennen und ihre Auswirkungen zu begrenzen. Dies kann durch den Einsatz von Schutzeinrichtungen wie Schutzbehausungen oder Schutzvorrichtungen erreicht werden.


Die DIN EN ISO 12100 ist eine internationale Norm mit dem Titel "Sicherheit von Maschinen - Allgemeine Gestaltungsleitsätze - Risikobeurteilung und Risikominderung".

In Abschnitt 6.3.2. dieser Norm werden verschiedene Schutzeinrichtungen behandelt, die dazu dienen, Gefahren an Maschinen zu minimieren und die Sicherheit von Bedienern zu gewährleisten.


Schutzvorrichtungen:

Schutzvorrichtungen sind physische Barrieren, die den Zugang zu Gefahrenbereichen einer Maschine blockieren. Sie können in Form von Schutzbehausungen, Schutzhauben oder Schutzverkleidungen ausgeführt sein. Schutzvorrichtungen sind oft mit Sicherheitsschaltern oder -sensoren verbunden, die das Abschalten der Maschine ermöglichen, wenn die Schutzvorrichtung geöffnet oder entfernt wird.


Lichtschranken:

Lichtschranken sind berührungslose Sicherheitseinrichtungen, die auf dem Prinzip der Lichtstrahlunterbrechung basieren. Sie bestehen aus einem Sender und einem Empfänger, zwischen denen ein Lichtstrahl gespannt ist. Wenn dieser Lichtstrahl unterbrochen wird, beispielsweise durch das Eindringen einer Hand, wird die Maschine gestoppt. Lichtschranken eignen sich gut für Anwendungen, bei denen der Bediener häufigen Zugang zu einem bestimmten Bereich der Maschine benötigt.


Zwei-Hand-Schaltung:

Die Zwei-Hand-Schaltung erfordert, dass der Bediener beide Hände gleichzeitig an dafür vorgesehenen Bedienelementen platziert und gedrückt hält, um eine gefährliche Bewegung der Maschine auszulösen. Dadurch wird sichergestellt, dass die Hände des Bedieners außerhalb des Gefahrenbereichs sind. Die Zwei-Hand-Schaltung bietet eine hohe Sicherheit und wird häufig bei pressenartigen Anwendungen eingesetzt.


Die ISO 13851 behandelt Zweihandschaltungen als eine Art von sicherheitsbezogenen Steuerungen, die dazu dienen, eine bestimmte gefährliche Bewegung der Maschine erst dann zu ermöglichen, wenn der Bediener beide Hände gleichzeitig an den dafür vorgesehenen Stellen platziert und gedrückt hat. Dieser Ansatz soll sicherstellen, dass die Hände des Bedieners außerhalb des Gefahrenbereichs der Maschine sind, bevor die gefährliche Bewegung ausgelöst wird.


Not-Aus-Einrichtungen:

Not-Aus-Einrichtungen dienen dazu, die Maschine in einer Notfallsituation sofort und sicher zu stoppen. Sie sind in der Regel gut erkennbar und leicht zugänglich, um eine schnelle Reaktion zu ermöglichen. Not-Aus-Einrichtungen können als Not-Aus-Taster, Not-Aus-Seilzüge oder Not-Aus-Schalter ausgeführt sein. Sie sollten immer gut sichtbar und leicht zu bedienen sein.


Sicherheitssteuerungen:

Sicherheitssteuerungen sind elektronische Systeme, die dazu dienen, die Sicherheitsfunktionen einer Maschine zu überwachen und zu steuern. Sie können verschiedene Sicherheitsfunktionen integrieren, wie z.B. die Überwachung von Schutzvorrichtungen, Lichtschranken oder Zwei-Hand-Schaltungen. Sicherheitssteuerungen gewährleisten eine zuverlässige und sichere Steuerung der Maschine gemäß den definierten Sicherheitsanforderungen.


Technische Schutzmaßnahmen und ergänzende Schutzmaßnahmen:

Hier unterscheidet die DIN EN ISO 12100 ganz eindeutig ob der Gefährdungsbereich zugänglich sein muss oder nicht.


Bei der Auswahl von Schutzvorrichtungen ist es wichtig, die spezifischen Risiken und Anforderungen der Maschine zu berücksichtigen. Die Schutzvorrichtungen sollten so gestaltet sein, dass sie eine wirksame Barriere gegen mögliche Gefahren darstellen und gleichzeitig den Bedienern eine angemessene Sicht und Zugänglichkeit ermöglichen. Darüber hinaus sollten sie ordnungsgemäß installiert, gewartet und überprüft werden, um sicherzustellen, dass sie ihre Schutzfunktion effektiv erfüllen können.


3. Restrisiken:

Falls trotz sicherer Konstruktion und dem Einsatz von Schutzmaßnahmen Restrisiken verbleiben, muss die Benutzerinformation (Gebrauchs-, Betriebsanleitung) auf die sog. Restrisiken in den verschiedenen Lebensphasen der Maschine mit Warnhinweisen hinweisen.

Die Benutzerinformation darf aber kein Ersatz für die korrekte Anwendung der inhärent sicheren Konstruktion, der technischen Schutzmaßnahmen oder der ergänzenden Schutzmaßnahmen sein. Die Betriebsanleitung kann konstruktionsabhängige Risiken oder fehlende Schutzeinrichtungen nicht "wegschreiben".


Fazit:

Es ist wichtig zu beachten, dass die konkrete Ausgestaltung der Sicherheitsmaßnahmen von verschiedenen Faktoren abhängt, wie z.B. der Art der Maschine, den spezifischen Risiken, den nationalen Gesetzen und Standards sowie der Risikobeurteilung und -bewertung durch den Maschinenhersteller.

Es wird empfohlen, die genauen Anforderungen der Maschinenrichtlinie und der DIN EN ISO 12100 im Kontext Ihrer spezifischen Maschine zu prüfen und gegebenenfalls Fachleute hinzuzuziehen, um eine korrekte Umsetzung der Sicherheitsanforderungen zu gewährleisten.


Was hat Vorrang bei der Risikominderung? Gefahrenvermeidung, Gefahrenminderung oder reicht sogar ein Hinweis in der Betriebsanleitung aus? Hier wird die Frage nach der Vorgehensweise, wie die Maschinenrichtlinie und die DIN EN ISO 12100  hierbei anzuwenden sind, gestellt.
Risikominderung durch Schutzeinrichtungen, Schutzbehausungen - Technische Dokumentation - Karla Flemming

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