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EU-Richtlinien und ihre Umsetzung in deutsches Recht

Es gibt noch zahlreiche weitere Richtlinien, die vormals unter dem "New Approach"-, heute dem "BLUE GUIDE" unterliegen und unter das  Produktsicherheitsgesetz fallen. Diese behandeln jeweils ein Thema und können durchaus konkrete Anforderungen an die Anleitung enthalten und ein festgelegtes Konformitätsbewertungsverfahren fordern. Falls Ihr Produkt also unter eine dieser Richtlinien fällt, sollten Sie sich mit dem jeweiligen Dokument intensiv befassen.

EU-Richtlinien und ihre Umsetzung in deutsches Recht (Produktsicherheitsgesetz (ProdSG)), mit der Forderung nach einem Konformitätsbewertungsverfahren:

  • 2014/35/EU (2006/95/EG)  - Niederspannungsrichtlinie; Diese Richtlinie gilt für elektrische Betriebsmittel zur Verwendung bei einer Nennspannung zwischen 50 und 1000 V für Wechselstrom und zwischen 75 und 1500 V für Gleichstrom mit Ausnahme der Betriebsmittel und Bereiche, die in Anhang II aufgeführt sind. Sie unterliegt der ersten Verordnung (1. ProdSV) zum Produktsicherheitsgesetz (ProdSG).

  • 2009/48/EG - Spielzeug; Diese Richtlinie gilt in Bezug zur Sicherheit von Spielzeug, sie unterliegt der zweiten Verordnung (2. ProdSV) des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG). Änderungsrichtlinie dazu 2012/7/EU; Zur Änderung von Anhang II Abschnitt III der Richtlinie 2009/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Sicherheit von Spielzeug zwecks Anpassung an den technischen Fortschritt.

  • 2014/29/EU - Einfache Druckbehälter; Diese Richtlinie gilt für serienmäßig hergestellte einfache Druckbehälter und unterliegt der sechsten Verordnung (6. ProdSV) zum Produktsicherheitsgesetz (ProdSG). 

  • 2006/42/EG - MaschinenrichtlinieDiese Richtlinie gilt für die folgenden Erzeugnisse: a) Maschinen; b) auswechselbare Ausrüstungen; c) Sicherheitsbauteile; d) Lastaufnahmemittel; e) Ketten, Seile und Gurte; f) abnehmbare Gelenkwellen; g) unvollständige Maschinen. Diese Richtlinie unterliegt der neunten Verordnung (9. ProdSV) zum Produktsicherheitsgesetz (ProdSG).

  • 2013/53/EU; Sportboote und Wassermotorräder; Diese Richtlinie gilt für folgende Produkte: a) Sportboote und unvollständige Sportboote; b) Wassermotorräder und unvollständige Wassermotorräder. Diese Richtlinie für Sportboote unterliegt der zehnten Verordnung (10. ProdSV) zum Produktsicherheitsgesetz (ProdSG).

  • 2014/34/EU - ATEX; Geräte und Schutzsysteme zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen. Diese Richtlinie unterliegt der elften Verordnung (11. ProdSVzum Produktsicherheitsgesetz (ProdSG).

  • 2014/33/EU - Aufzüge; Diese Richtlinie gilt für Aufzüge, die Gebäude und Bauten dauerhaft bedienen und bestimmt sind a) zur Personenbeförderung; b) zur Personen- und Güterbeförderung; c) nur zur Güterbeförderung, sofern der Lastträger betretbar ist, d. h. wenn eine Person ohne Schwierigkeit in den Lastträger einsteigen kann, und über Steuereinrichtungen verfügt, die im Innern des Lastträgers oder in Reichweite einer dort befindlichen Person angeordnet sind. Diese Richtlinie unterliegt der zwölften Verordnung (12. ProdSVzum Produktsicherheitsgesetz (ProdSG).

  • 2014/68/EU - Druckgeräte; Diese Richtlinie gilt für die Auslegung, Fertigung und Konformitätsbewertung von Druckgeräten und Baugruppen mit einem maximal zulässigen Druck (PS) von über 0,5 bar. Diese Richtlinie unterliegt der vierzehnten Verordnung (14.ProdSVzum Produktsicherheitsgesetz (ProdSG)

Weitere EU-Richtlinien und Verordnungen, die ein Konformitätsbewertungsverfahren erfordern:

  • VERORDNUNG (EU) 2016/426 - Gasverbrauchseinrichtungen; Diese Verordnung gilt für Geräte und Ausrüstungen zur Verbrennung gasförmiger Brennstoffe und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/142/EG.

  • VERORDNUNG (EU) 2016/425 - Persönliche Schutzausrüstung; Diese Verordnung enthält Anforderungen an die Entwurf und Herstellung von persönlichen Schutzausrüstungen (PSA), die auf dem Markt bereitgestellt werden sollen, um den Schutz der Gesundheit und der Sicherheit der Nutzer zu gewährleisten, sowie Regelungen für den freien Verkehr von PSA in der Union aufzustellen.

  • 2014/31/EU - Nichtselbsttätige Waagen; Diese Richtlinie gilt für alle nichtselbsttätigen Waagen.

  • 92/42/EWG - Warmwasserheizkessel; Wirkungsgrade von mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen beschickten neuen Warmwasserheizkesseln

  • 2014/53/EU - Funkanlagen; Mit dieser Richtlinie wird in der Union ein Regelungsrahmen für die Bereitstellung auf dem Markt und die Inbetriebnahme von Funkanlagen festgelegt.

  • VERORDNUNG (EU) 2016/424 - Seilbahnen; Diese Verordnung gilt für neue Seilbahnen, die zur Beförderung von Personen entworfen sind, für Änderungen von Seilbahnen, für die eine neue Genehmigung erforderlich ist, und für Teilsysteme und Sicherheitsbauteile für diese Seilbahnen.

 

  • 2014/28/EU - Explosivstoffe;  ersetzt die Richtlinie 93/15/EWG 2014/30/EU. Diese Richtlinie gilt für Explosivstoffe für zivile Zwecke. 

  • 2014/32/EU - Messgeräte, ersetzt die Richtlinie 2004/22/EG. Diese Richtlinie gilt für [....] Wasserzähler (MI-001), Gaszähler und Mengenumwerter (MI-002), Elektrizitätszähler für Wirkverbrauch (MI-003), Wärmezähler (MI-004), Messanlagen für die kontinuierliche und dynamische Messung von Mengen von Flüssigkeiten außer Wasser (MI-005), selbsttätige Waagen (MI-006), Taxameter (MI-007), Maßverkörperungen (MI-008), Geräte zur Messung von Längen und ihrer Kombinationen (MI-009) und Abgasanalysatoren (MI-010).

UNECE-Regelungen

  • VERORDNUNG (EU) 2015/208 - Anforderungen an die funktionale Sicherheit von Fahrzeugen für die Genehmigung von land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen.

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