Was ändert sich in Bezug zu Sicherheitsbauteilen in der neuen VERORDNUNG (EU) 2023/1230
Die Europäische Union hat die neue VERORDNUNG (EU) 2023/1230 verabschiedet, um die Sicherheit von Maschinen und dazugehörigen Produkten zu gewährleisten. Was ändert sich in Bezug zu Sicherheitsbauteilen in der neuen VERORDNUNG (EU) 2023/1230? In diesem Blogbeitrag vergleichen wir den Artikel 8 Absatz 1 (Spezifische Maßnahmen) der Maschinenrichtlinie, der den Artikeln 6 Absatz 1 (Kategorien von Maschinen und dazugehörigen Produkten, die in Anhang I aufgeführt sind und den einschlägigen Konformitätsbewertungsverfahren unterliegen) und 7 Absatz 1 (Sicherheitsbauteile) der neuen VERORDNUNG (EU) 2023/1230 entspricht, und zeigen die Unterschiede und Änderungen auf.
Artikel 8 Absatz 1 der Maschinenrichtlinie: In der alten Maschinenrichtlinie wurde in Artikel 8 Absatz 1 festgelegt, dass bestimmte Maschinen und dazugehörige Produkte den Konformitätsbewertungsverfahren gemäß den Anhängen I und II unterliegen. Es wurden jedoch keine spezifischen Kategorien oder Verfahren genannt.
Artikel 6 Absatz 1 der VERORDNUNG (EU) 2023/1230: Im Gegensatz dazu legt Artikel 6 Absatz 1 der neuen Verordnung Kategorien von Maschinen und dazugehörigen Produkten fest, die in Anhang I aufgeführt sind. Diese Kategorien unterliegen spezifischen Konformitätsbewertungsverfahren, die in Artikel 25 Absatz 2 (für Kategorien in Anhang I Teil A) und Artikel 25 Absatz 3 (für Kategorien in Anhang I Teil B) genannt werden. Dies ist eine klare Verbesserung in Bezug auf die Klarheit und Präzision der Anforderungen.
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