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Pflichten der Hersteller von Maschinen, unvollständigen Maschinen und dazugehörigen Produkten

Aktualisiert: 30. Aug.

Inhaltliche Unterschiede zwischen der neuen Maschinen-Verordnung (EU) 2023/1230 und der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG - Artikel 5 der Maschinenrichtlinie - in Bezug auf Inverkehrbringen und Inbetriebnahme.


Die neue Maschinen-Verordnung (EU) 2023/1230 bringt eine Reihe von Änderungen im Vergleich zur vorherigen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG mit sich. Artikel 10 der Verordnung behandelt die Pflichten der Hersteller von Maschinen und dazugehörigen Produkten. Hier sind die inhaltlichen Unterschiede zwischen den beiden Regelungen:

1. Konformität und Sicherheitsanforderungen (Absatz 1):

  • Die Verordnung fordert von Herstellern, dass sie sicherstellen, dass Maschinen und dazugehörige Produkte den grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen gemäß Anhang III entsprechen.

  • Die Richtlinie enthielt eine ähnliche Anforderung, jedoch ist der Ausdruck der Verordnung spezifischer und präziser in Bezug auf die Konformität mit den Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen.

2. Technische Unterlagen und Konformitätsbewertungsverfahren (Absatz 2):

  • Sowohl die Verordnung als auch die Richtlinie erfordern von Herstellern, vor dem Inverkehrbringen oder der Inbetriebnahme technische Unterlagen zu erstellen und ein Konformitätsbewertungsverfahren gemäß den jeweiligen Regelungen durchzuführen.

  • Die Verordnung hebt jedoch die Anforderungen an die Konformitätsbewertung hervor, indem sie spezifisch auf das einschlägige Konformitätsbewertungsverfahren in Artikel 25 verweist.

3. EU-Konformitätserklärung und CE-Kennzeichnung (Absatz 2):

  • Beide Regelungen verlangen von Herstellern, nach erfolgreichem Konformitätsnachweis eine EU-Konformitätserklärung gemäß den jeweiligen Regelungen auszustellen und die CE-Kennzeichnung anzubringen.

  • Die Verordnung hebt jedoch die Notwendigkeit hervor, die Konformität mit den Anforderungen des Anhangs III nachzuweisen, bevor die EU-Konformitätserklärung und die CE-Kennzeichnung ausgestellt werden.

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